Lexikon der Liebe
Todgeburt
Bezeichnet den Verlust eines Fötus, im Mutterleib oder während der Geburt, mit einem Gewicht von mehr als 500g - ca. nach der 22. bis 24. Im Gegensatz zur Fehlgeburt ist eine Totgeburt meldepflichtig. Für das totgeborene Kind wird eine Geburtsurkunde sowie ein Totenschein ausgestellt. Es muss bestattet werden.Sämtliche Texte sind urheberrechtlich geschützt. Sie können jedoch gerne auf einzelne Artikel des Liebes-Lexikons verlinken.

