Lexikon der Liebe
Geliebte, Geliebter
Bezeichnet die Sexualpartnerin (bzw. den Sexualpartner), mit dem man nicht in gesetzlicher Partnerschaft zusammenlebt (oder mit dem man ohne gesellschaftliche Anerkennung Kontakte hat). Oft findet das sexuelle Verhältnis zu einer Geliebten bzw. einem Geliebten heimlich statt.Sämtliche Texte sind urheberrechtlich geschützt. Sie können jedoch gerne auf einzelne Artikel des Liebes-Lexikons verlinken.

